Hinweise zu Einwanderungsregelungen und Beschäftigungsgenehmigungen für Zirkusartisten von außerhalb Irlands, der EU/EWR, der Schweiz und des Vereinigten Königreichs
Allgemeine Informationen Ab dem 1. November 2025 benötigen Zirkusartisten, die keine irischen, EU-, EWR-, schweizerischen oder britischen Staatsbürger sind und in Irland arbeiten möchten, eine Arbeitserlaubnis, wenn sie nicht anderweitig die Erlaubnis haben, in dem Staat zu arbeiten.Das Department of Enterprise, Trade and Employment (DETE) bearbeitet Anträge auf Arbeitserlaubnis. DETE [...]