Nicht-EU-, Nicht-EWR- und Nicht-Schweizer Staatsangehörige
Verwenden Sie diesen Rechner, um zu prüfen, ob Sie über genügend anrechenbaren Wohnsitz in Irland verfügen, um die irische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung zu beantragen.
Staatsangehörige von Großbritannien, der EU, des EWR und der Schweiz
Verwenden Sie diesen Rechner nicht. Stattdessen müssen Sie verschiedene Dokumente vorlegen, die die Dauer Ihres Aufenthalts in Irland belegen. Siehe Liste der Länder in der EU und im EWR.
Haftungsausschluss
Die Anwendung zur Überprüfung des Wohnsitzes wurde als allgemeiner Leitfaden zur Verfügung gestellt, um Antragsteller bei der Prüfung zu unterstützen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für den Wohnsitz erfüllt sind, und wird ohne ausdrückliche oder stillschweigende Garantie für seine Richtigkeit oder Vollständigkeit zur Verfügung gestellt.
Die Nutzung der Anwendung erfolgt auf eigene Gefahr.
Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung lehnt ausdrücklich jegliche Haftung und Verantwortung gegenüber Personen ab, die im Vertrauen auf die Ergebnisse dieses Leitfadens zur Überprüfung des Wohnsitzes etwas getan oder unterlassen haben.
Die Ergebnisse dieses Leitfadens stellen keine Entscheidung über Ihren Wohnsitz dar
Bei der Einreichung Ihres Antrags wird offiziell geprüft, ob Sie den Wohnsitz in Irland anrechnen lassen können. Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag vorbehaltlich der Bestimmungen der Abschnitte 15A und 16 des irischen Staatsangehörigkeitsgesetzes von 1956 in seiner geänderten Fassung als nicht förderfähig angesehen werden kann, wenn Sie die Wohnsitzvoraussetzungen nicht erfüllen, und dass Sie einen neuen Antrag stellen müssen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.
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