Weitere Hinweise zum neuen Passverfahren bei der Einreichung eines Einbürgerungsantrags
Ab dem 20. April 2023 müssen alle neuen Antragsteller auf eine Einbürgerungsurkunde nur noch eine beglaubigte Farbkopie der biometrischen Seite ihres aktuellen Reisepasses vorlegen. Die Farbkopie der biometrischen Seite kann von einem Rechtsanwalt, Eideshelfer, Friedensrichter oder Notar beglaubigt werden. Die Entfernung [...]